Wir möchten Ihnen unsere Tätigkeitsschwerpunkte vorstellen

Zivilrecht • Recht für Hörgeschädigte • Schwerbehindertenrecht • Reiserecht • Berater für Heilberufe 

Unsere Kanzlei bearbeitet zivilrechtliche Mandate. Wenn Sie ein zivilrechtliches Problem haben, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme. Unsere besonderen Tätigkeitsschwerpunkte möchten wir Ihnen gerne präsentieren: 

 

Schwerbehindertenrecht

Unsere Kanzlei hat sich auf die Vertretung von schwerbehinderten Menschen spezialisiert. Zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten gehören insbesondere:  

  • Ermittlung des Grades der Behinderung (GdB) und der Merkzeichen und Vertretung in Verfahren zur Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) und der Merkzeichen 
  • Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Krankenkassen
  • Beratung und Vertretung bei arbeitsrechtlichen Problemen (z.B. Überprüfung des Arbeitsvertrages, Vertretung im Kündigungsschutzverfahren, Vertretung vor dem Integrationsamt)
  • Durchsetzung von Schutzrechten für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben (z.B. Hilfsmittel, Arbeitsassistenz)
  • Durchsetzung bei Ansprüchen von Heil- und Hilfsmitteln (z.B. Hörgeräte, Mikroportanlagen)

 

Sie sind hörgeschädigt und haben ein rechtliches Problem?

Rechtsanwältin Manja Manuela Mehnert kennt sich aus eigener Erfahrung mit den Bedürfnissen und rechtlichen Problemen hörgeschädigter Menschen aus. Rechtsanwältin Mehnert berät Schwerhörige und Gehörlose über bestehende Ansprüche und vertritt sie gegenüber Gerichten und Rehabilitationsträgern (Krankenkasse, Rentenversicherung usw.). Zu den Tätigkeitsschwerpunkten gehören 

  • Ermittlung des Grades der Behinderung (GdB) und der Merkzeichen
  • Überprüfung der Kostenübernahme für Hörgeräte und anderer Hilfsmittel 
  • Beratung und Vertretung auch bei anderen rechtlichen Problemen, insbesondere im Arbeits- und Mietrecht

 

Reiserecht: Haben Sie ein reiserechtliches Problem?

Dann beraten und vertreten wir Sie umfassend auf dem Gebiet des Reiserechts. Ein Schwerpunkt bildet die Pauschalreise mit den Themen Stornierung, Kündigung und Rücktritt sowie Reisemangel, Schadensersatz und Minderung. Ebenso sind wird wir Ihnen bei der Beratung und Durchsetzung von Fluggastrechten behilflich. 

 

Fluggastrechte: Kennen Sie Ihre Fluggastrechte bei Annullierung, Nichtbeförderung wegen Überbuchung und Verspätung eines Fluges?

Gerade in der schönsten Zeit des Jahres kommt es bedauerlicherweise oftmals zu Flugannullierungen, Überbuchungen oder erheblichen Flugverspätungen. Daher ist es wichtig, die Fluggastrechte zu kennen. Bei Flügen, die in der EU starten sowie bei Flügen von EU-Fluggesellschaften aus einem Drittstaat in die EU, stehen dem Fluggast bei Annullierung, Nichtbeförderung wegen Überbuchung und Flugverspätung ab drei Stunden folgende Rechte zu:

 

  1. Wahl zwischen Flugpreiserstattung, Rückflug zum ersten Abflugort und vergleichbarer Ersatzbeförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt
  2. Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten und Getränke, notfalls Hotelunterkunft inkl. Transfer, sowie zwei kostenlose Telefonate, Faxe oder E-Mails
  3. Entschädigung nach Flugstrecke:
  • 250,00 € für eine Flugstrecke bis 1500 km                                         
  • 400,00 € für eine Flugstrecke bis 3500 km 
    bzw. innerhalb der EU über 1500 km
  • 600,00 € für eine Flugstrecke mehr als 3500 km

Die Entschädigung entfällt allerdings, wenn die Annullierung dem Passagier mindestens 14 Tage vor Abflug mitgeteilt wurde oder die Annullierung, Nichtbeförderung oder Verspätung auf außergewöhnlichen Umständen beruht. 
 

Berater für Heilberufe

Wir beraten und vertreten Ärzte, Zahnärzte, Physiotherapeuten, Psychotherapeuten, Logopäden und Hebammen. Unser Schwerpunkt liegt hierbei bei der Vertragsgestaltung von Mietverträgen und Arbeitsverträgen, Vertretung in arbeitsgerichtlichen Prozessen sowie im Forderungsmanagement.

Wir haben unter dem Einsatz unserer modernen Anwaltssoftware ein langbewährtes Konzept entwickelt, um Ihre offenen Forderungen beizutreiben. Hierbei haben wir uns insbesondere auf die Beitreibung der Honorarforderungen von Ärzten, Zahnärzten und anderen medizinischen Dienstleistern spezialisiert. Dabei achten wir auf den sensiblen Umgang mit den Patienten und deren Unterlagen. Im Regelfall haben Sie den Schuldner vor unserer Einschaltung bereits ohne Ergebnis gemahnt. Dennoch zeigt ein seriöses anwaltliches Aufforderungsschreiben oftmals eine größere Wirkung und bringt den säumigen Schuldner zur Besinnung, so dass ein schneller Forderungseinzug herbeigeführt werden kann und eine gerichtliche Durchsetzung nicht erforderlich wird. Anderenfalls verfolgen wir den Schuldner bis zur Zwangsvollstreckung weiter. Insofern können wir unsere Dienstleistung komplett aus einer Hand anbieten.

Unsere Tätigkeit umfasst auch die Beratung Ihrer Mitarbeiter, damit der Gefahr von Zahlungsausfällen von vornherein entgegengetreten wird.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.